<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Mitgliederversammlung 16.07.2020: Alles</title>
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                <title>Mitgliederversammlung 16.07.2020: Alles</title>
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                        <title>Ä1 zu A1.5: Satzung § 7 - § 8</title>
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                        <author>Ivo Vacík (KV Leipzig)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_7374_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 7 einfügen:</h4><div><p>TINO-Person vergeben werden. Mindestens sechs Plätze im Stadtvorstand müssen an Frauen und TINO-Personen vergeben werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Ein Mitglied des Stadtvorstandes wird zur/zum europäischen und internationalen Koordinator*in gewählt.</ins> Hierbei dürfen mindestens zwei Mitglieder des Stadtvorstands zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Funktion der*des Koordinator*in für Europa auf der Kreis- (Stadt-) und Landesebene steht im Einklang mit der Strategie zur Europäisierung der Partei auf Bundesebene. Im Bundesvorstand gibt es bereits seit Januar 2018 eine feste Zuständigkeit für die europäische und internationale Koordination. Unter anderem von dort aus wird die Europäisierung der Partei und deren Vernetzung, über die Grenzen Deutschlands hinaus, vorangetrieben. Ähnlich dem Vorbild der internationalen und europäischen Koordination auf Bundesebene können auch die Kreis- und Landesvorstände eine Europazuständigkeit verankern.</p>
<p>Die gut gelungene Mobilisierung im Europawahlkampf hat gezeigt, dass das Interesse an europäischer Politik in der Gesellschaft, aber auch ganz besonders in unserer Partei gestiegen ist. Um unserem Anspruch als Europapartei gerecht zu werden, sollten wir die europäische Dimension intern noch stärker verankern und Europa auch in unserer Arbeit und in der Kommunikation auf allen Ebenen noch stärker mitdenken. Auch programmatisch müssen wir uns in einigen europapolitischen Punkten weiterentwickeln, um glaubwürdig und konsistent zu sein.</p>
<p>Wir, Bündnis 90/Die Grünen, tragen als die stärkste grüne Partei in Europa, eine besondere Verantwortung, denn unsere Erfolge wie auch Misserfolge können große Auswirkungen auf den Erfolg und Misserfolg unserer Partnerparteien haben. Diese Position gibt uns aber gleichzeitig auch die Möglichkeit die European Green Party und unsere Schwesterparteien zu unterstützen, vor allem in den Regionen in Ost- und Südeuropa, wo grüne Politik noch nicht so viel Zuspruch findet. Das ist eine große Herausforderung, die viel Beharrlichkeit und Ausdauer erfordern wird. Aber mit dieser gemeinsamen Aufgabe können wir als europäische grüne Parteienfamilie noch stärker zusammenwachsen.</p>
<p>Es ist besonders erfreulich, dass wir als Leipziger Grünen bereits die ersten Schritte zur Stärkung unserer Schwesterpartei in Tschechien unternommen haben. Der Austausch Leipzig-Prag war nicht nur menschlich sehr angenehm sondern hat bei den Prager Grünen auch ganz konkrete Änderungen bewirkt. Es gibt Vorschläge neben Prag noch weitere Austausche zu organisieren, z.B. mit Krakau oder Graz.</p>
<p>Um eine längerfristige grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Schwesterparteien auf der KV-Ebene gewährleisten zu können, schlage ich die Einrichtung einer Koordinator*in für Europa im Stadtvorstand vor. Neben der Organisierung von Austauschen mit Partnerstädten könnten zu den Aufgaben der Koordinatorin/des Koordinators für Europa die Knüpfung und Pflege von Kontakten, europapolitische Bildung, Vorbereitung der Strategie und Veranstaltungen vor der Europawahl, uvm. zählen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 12 Jul 2020 22:11:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.12: Frauen- und TINO-Statut</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_12_Frauen-_und_TINO-Statut-28367</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Frauen- und TINO-Statut</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Trans*-, Inter- und nicht-binären Personen (TINO) in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig. Von dem Begriff „Frauen“ und dem Kürzel „TINO“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist ein entscheidendes Mittel zur politischen Gleichberechtigung. Alle durch den Stadtverband Leipzig, seine Arbeitsgemeinschaften oder Stadtteilgruppen zu wählenden Sprecher*innen, Gremien, Kandidat*innen und Delegiertengruppen sind mindestens hälftig mit Frauen und TINO-Personen zu besetzen, wobei diesen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Plätzen für Frauen und TINO-Personen einerseits und Plätzen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauen- und TINO-Listen und -Gremien sind möglich. Ausnahmen hiervon bzgl. der Listenaufstellung zur Stadtratswahl und den Wahlen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen zu Bundes- und Landtagswahlen regelt die Wahlordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Sollte bei den Wahlen der Sprecher*innen, Gremien, Kandidat*innen und Delegiertengruppen keine Frau oder TINO-Person auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt und die offenen Plätze werden nur so weit mit Männern besetzt, dass die Mindestquotierung bestehen bleibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei Mitgliederversammlungen des Stadtverbands wird die Versammlungsleitung mindestens zur Hälfte von Frauen und TINO-Personen besetzt. Das Recht von Frauen und TINO-Personen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten für Frauen und TINO-Personen und offene Redelisten geführt, mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen und TINO-Personen vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen und TINO-Personen erschöpft, kann von der Versammlungsleitung diese Regelung mit Ankündigung an die Versammlung aufgehoben werden. Dagegen können die Mitglieder der Versammlung mittels Geschäftsordnungsantrag widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Auf einer Mitgliederversammlung kann mindestens eine stimmberechtigte Frau oder TINO-Person ein Frauen-TINO-Forum mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten mittels Geschäftsordnungsantrag beantragen. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Frauen und TINO-Personen diesem zustimmt. Alle übrigen Mitglieder haben für die Dauer des Forums die Mitgliederversammlung zu verlassen. AUßerdem kann die einfache Mehrheit der anwesenden Frauen und TINO-Personen einen Frauen-TINO-Beschluss in folgenden Situationen fassen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1. vor einer regulären Abstimmung. Die einfache Mehrheit der Frauen und TINO-Personen einer Mitgliederversammlung hat ein Beschlussrecht mit aufschiebender Wirkung. Ein von den Frauen und TINO-Personen abgelehnter Antrag kann erst auf der nächsten Mitgliederversammlung erneut eingebracht werden. Dieses Beschlussrecht kann für einen Antrag nur einmal wahrgenommen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2. Bei der Aufstellung von Wahllisten kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Frauen und TINO-Personen die Mindestquotierung aufgehoben werden. Zusätzlich können Frauen- und TINO-Plätze füralle Bewerber*innen freigegeben werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>3. In der Situation, in der sich keine Frau oder TINO-Person für das Amt der Sprecher*in bewirbt und der quotierte Platz damit frei bleibt, kann das Frauen-TINO-Forum mittels Geschäftsordnungsantrageinberufen werden und anschließend mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob der offene Platz mit einer männlichen Person besetzt werden darf.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:24:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.11: Wahlordnung § 5 - § 7</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_11_Wahlordnung__5_-__7-16820</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_11_Wahlordnung__5_-__7-16820</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Votenvergabe für die Wahlvorschläge für die Stadtbezirksbeiräte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Votenvergabe für die Kandidat*innen der Stadtbezirksbeiräte erfolgt grundsätzlich durch die wahlberechtigten Mitglieder im gesamten Stadtverband. Die Zahl der zu vergebenden Voten richtet sich nach der Zahl der wahrscheinlich im jeweiligen Stadtbezirksbeirat zu besetzenden Plätze. Bewerber*innen müssen ihren Wohnsitz im Gebiet des Stadtbezirksbeirates haben, für dessen Votum sie sich bewerben. Eine Wahl nur durch die anwesenden Mitglieder, die im entsprechenden Stadtteil wohnhaft sind, kann durch die Mitgliederversammlung auf Antrag beschlossen werden. Bewerbungen sollen dem Stadtvorstand schriftlich angezeigt werden. Die Bewerbung um ein Votum für die Stadtbezirksbeiräte stehen auch Bewerber*innen offen, die nicht Mitglied des Stadtverbands sind. Voten sollen für jeden Stadtbezirksbeirat quotiert mit mind. hälftiger Vergabe an Frauen und TINO-Personen erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Wahlen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen zu Bundes- oder Landtagswahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen zu den Wahlen zum Bundestag oder zum Sächsischen Landtag sind Aufstellungsversammlungen im Sinne der Wahlgesetze durchzuführen. Hierzu ist durch die Aufstellungsversammlungen eine eigene Wahlordnung für die Aufstellungsversammlung zu beschließen. Die Aufstellungsversammlung kann beschließen, Teile dieser Wahlordnung sinngemäß anzuwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Sonstige Wahlen und Voten </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Wahlen in sonstige Ämter und Positionen sowie für die Vergabe von Voten durch den Stadtverband und für Vorschläge des Stadtverbands für die Besetzung kommunaler Wahlbeamt*innen gelten die Regelungen des § 3.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlordnung wurde am XXX durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt und ersetzt die bis dahin gültige Wahl- und Geschäftsordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:23:13 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.9: Wahlordnung § 3</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_9_Wahlordnung_3-45705</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_9_Wahlordnung_3-45705</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Wahlen zu Delegiertenversammlungen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Delegierten für Bundes- oder Landesversammlung werden jeweils nur für die nächste anstehende Bundes- bzw. Landesversammlung gewählt. Dies gilt auch für Delegierungen für außerordentliche Bundes- oder Landesversammlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Wahlen für die Delegierten und Ersatzdelegierten zu Bundes- oder Landesversammlung finden konform zu den Bestimmungen der Satzung und des Frauen- und TINO-Statuts des Stadtverbands statt. Hierbei kann jedes stimmberechtigte Mitglied maximal so viele Stimmen abgeben, wie Plätze zu besetzen sind, jedoch maximal eine Stimme pro Bewerber*in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Entscheidend für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Reihenfolge der Gewählten ist die Zahl der Stimmen pro Bewerber*in. Es kann die Stimme einer*/einem Bewerber*in gegeben werden oder sich in Bezug auf alle zur Wahl stehenden Bewerber*innen enthalten oder mit Nein gestimmt werden. Die Wahlkommission ermittelt aus den abgegebenen Stimmzetteln die Stimmenzahl aller Bewerber*innen eines Wahlganges und stellt das Ergebnis wie folgt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen dies weniger Bewerber*innen, als Plätze zu vergeben sind, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem alle nicht gewählten Bewerber*innen antreten können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch nicht mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit zwischen Bewerber*innen in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes findet ein dritter Wahlgang statt, in dem nur jene nicht gewählten Bewerber*innen mit einem Stimmenergebnis von mehr als zehn Prozent antreten dürfen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>3. Können durch dieses Wahlverfahren nicht alle zu wählenden Plätze besetzt werden, so bleiben diese unbesetzt. Freie Delegiertenplätze können mit Ersatzdelegierten entsprechend ihrer gewählten Reihenfolge belegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Alle nicht gewählten Bewerber*innen können anschließend als Ersatzdelegierte antreten. Es ist außerdem möglich, direkt eine Bewerbung ausschließlich als Ersatzdelegierte*r abzugeben. Für die Wahl der Ersatzdelegierten erfolgt lediglich ein Wahlgang. Jedes Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie Bewerber*innen antreten. Die Reihenfolge der Stimmergebnisse bestimmt die Reihenfolge der Ersatzdelegierten für die Nachbesetzung von Delegiertenplätzen, sofern ein*e Bewerber*in nicht mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen erhält. Erhält ein*e Bewerber*in nicht mehr Stimmen, als Nein-Stimmen abgegeben wurden, so ist sie/er nicht gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Verringert sich die Zahl der Delegierten für eine Bundes- oder Landesversammlung, so ist abweichend von Abs. 1 eine Neuwahl der Delegierten für die Versammlung vorzunehmen. Erhöht sich die Zahl der Delegierten, so rückt die entsprechende Zahl an Ersatzdelegierten nach der Reihenfolge ihres Stimmergebnisses als Delegierte auf.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:20:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.10: Wahlordnung § 4</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_10_Wahlordnung_-56470</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_10_Wahlordnung_-56470</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Wahlen zur Aufstellung von Listen für die Stadtratswahl </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahl zur Aufstellung von Listen für den Stadtrat erfolgt getrennt nach Wahlkreisen. Bewerbungen sollen dem Stadtvorstand schriftlich unter Angabe des Wahlkreises, in dem die Bewerbung erfolgt, angezeigt werden. Die Kommunalwahllisten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig stehen auch Bewerber*innen offen, die nicht Mitglied des Stadtverbands sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Reihenfolge, in der aufzustellende Wahlkreise aufgerufen und gewählt werden, wird zu Beginn der Versammlung durch die Versammlungsleitung per öffentlich zu ziehendem Los ermittelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei der Besetzung der Listen für die Stadtratswahl soll in mindestens der Hälfte aller Wahlkreise der Listenplatz 1 mit einer Frau oder TINO-Person besetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Versammlungsleitung ruft die jeweils zu wählenden Listenplätze in nummerischer Reihenfolge auf und stellt die Bewerbungssituation für den jeweiligen Listenplatz fest. Gibt es auf einen Listenplatz mehr als eine Bewerbung, findet über die Besetzung des Listenplatzes unmittelbar eine Wahl statt. Für diese Wahl finden die Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Wird auf Listenplatz 1 einer Liste eine Frau oder TINO-Person gewählt, so sollen die folgenden ungeraden Plätze ebenfalls, soweit Bewerbungen vorliegen, mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden. Die folgenden geraden Listenplätze können sowohl mit Männern als auch mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden. Wird auf Listenplatz 1 einer Liste ein Mann gewählt, so soll der folgende Platz 2 und weitere geradzahlige Plätze, soweit Bewerbungen vorliegen, mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden. Die folgenden ungeraden Listenplätze können sowohl mit Männern als auch mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Das Bewerbungs- und Wahlverfahren für eine Liste endet, wenn die Zahl der maximal für eine Liste zu bestimmenden Bewerber*innen gewählt ist oder es auf einen aufgerufenen Listenplatz keine Bewerbungen gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Versammlungsleitung gibt nach Ende dieses Wahlverfahrens die so bestimmte Reihenfolge der Wahlkreisliste bekannt. Über diese Liste erfolgt anschließend eine Schlussabstimmung, bei der über die einzelnen Bewerber*innen oder die Liste als Gesamtes mit Ja, Nein oder Enthaltung mittels Stimmzetteln abgestimmt werden kann. Eine Stimme für die Liste als Gesamtes, gilt als entsprechende Stimme für jede*n Bewerber*in auf der Liste.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Erreicht ein*e Bewerber*in in der Schlussabstimmung nicht mehr die Hälfte der gültigen Stimmen, so wird diese*/dieser aus der Liste gestrichen. Die nachfolgenden Kandidat*innen rücken entsprechend in der Liste auf.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:17:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.8: Wahlordnung § 2</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_8_Wahlordnung_-4489</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_8_Wahlordnung_-4489</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Wahlen zum Stadtvorstand </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen zum Stadtvorstand und die Vorstellung der Bewerber*innen erfolgen getrennt nach zu besetzenden Ämtern. Zuerst sind die Ämter der Sprecher*innen zu wählen. Hierbei muss mindestens eine gewählte Sprecher*in eine Frau oder TINO-Person sein. Anschließend erfolgt die Wahl von zwei Beisitzer*innen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen, wobei mindestens einer dieser Plätze an eine Frau oder TINO-Person vergeben werden muss. Darauf folgt die Wahl von sechs weiteren Beisitzer*innen. Diese sind so zu besetzen, dass insgesamt im Stadtvorstand mindestens sechs Plätze an Frauen und TINO-Personen vergeben werden. Bei der Wahl der Sprecher*innen und der weiteren Stadtvorstandsmitglieder sind hierbei zuerst jene Plätze zu wählen, die nach § 4 Abs. 2 der Satzung mit Frauen und TINO-Personen zu besetzen sind. Gibt es für die Ämter der weiteren Stadtvorstandsmitglieder nicht mehr Bewerbungen, als Plätze zu vergeben sind, können die Wahlgänge auf Vorschlag der Versammlungsleitung in einem Wahlgang erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied kann maximal so viele Stimmen abgeben, wie Plätze zu wählen sind. Es kann die Stimme einer*/einem Bewerber*in gegeben werden oder sich in Bezug auf alle zur Wahl stehenden Bewerber*innen enthalten oder mit Nein gestimmt werden. Stimmen können nicht kumuliert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlkommission ermittelt aus den abgegebenen Stimmzetteln die Stimmenzahl aller Bewerber*innen eines Wahlganges und stellt das Ergebnis wie folgt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen dies weniger Bewerber*innen als Plätze zu vergeben sind, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem alle nicht gewählten Bewerber*innen antreten können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch nicht mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit zwischen Bewerber*innen in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes findet ein dritter Wahlgang statt, in dem nur jene nicht gewählten Bewerber*innen mit einem Stimmenergebnis von mehr als zwanzig Prozent antreten dürfen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>3. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch nicht mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:12:10 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.7: Wahlordnung § 1</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_7_Wahlordnung__1-32862</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_7_Wahlordnung__1-32862</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Leipzig </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>WAHLORDNUNG </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Wahlgrundsätze </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Personenwahlen sind im Regelfall geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Als Ausnahme hiervon sind bei der Wahl der Versammlungsleitung, Wahlkommission und Mandatsprüfungskommission auf Mitgliederversammlungen auch offene Abstimmungen möglich, wenn kein Geschäftsordnungsantrag auf geheime Wahl gestellt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für die Durchführung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen ist eine mindestens zweiköpfige Wahlkommission zu bestimmen. Mindestens ein Mitglied der Wahlkommission soll eine Frau oder TINO-Person sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlen werden durch die von der Versammlung zu bestimmende Versammlungsleitung durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bewerber*innen für Ämter, Positionen und Delegierungen haben die Möglichkeit, sich in angemessener Zeit der Mitgliederversammlung vorzustellen und auf Fragen zu antworten. Über den Umfang der Vorstellung, die Zahl der Fragen und die zur Verfügung stehende Antwortzeit entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag der Versammlungsleitung. Sie soll im Regelfall drei Minuten nicht unterschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Auszählung der Stimmen durch die Wahlkommission ist öffentlich, kann jedoch räumlich abgetrennt von der Mitgliederversammlung erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Bei Wahlen sollen alle Partei-Gremien und Delegiertenlisten mindestens zur Hälfte mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:10:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.6: Satzung § 9 - § 10</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_6_Satzung__9_-__10-51074</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_6_Satzung__9_-__10-51074</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Stadtverband finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Sach- und Geldspenden, den Umlagen des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen und dem gebildeten Vermögen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ein jährlicher Haushaltsplan ist zu erstellen und von der Mitgliederversammlung zu beschließen. Wenn absehbar ist, dass die Gesamtausgaben im jeweiligen Kalenderjahr um fünf Prozent über dem beschlossenen Haushaltsplan liegen werden oder nach Einschätzung der*/des Schatzmeister*in wesentliche Veränderungen im Haushalt vorzunehmen sind, ist ein Nachtragshaushalt zu erstellen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen, die einmal jährlich zu einem selbst gewählten Zeitpunkt die Konto-, Kassen- und Buchführung durch die*/den Schatzmeister*in und die Geschäftsstelle überprüfen. Mindestens eine Rechnungsprüfer*in muss eine Frau oder TINO-Person sein. Über diese Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, das sowohl der Mitgliederversammlung als auch der*/dem Landesschatzmeister*in vorzulegen ist. Die Rechnungsprüfer*innen werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Näheres regelt eine von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließende Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Schlussbestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Beschlüsse über die Satzung sowie deren Änderung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung. Anträge auf Satzungsänderung dürfen keine Dringlichkeitsvorlage sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Auflösung des Stadtverbands bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung. Dieser Beschluss muss in einer Urabstimmung mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestätigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei Auflösung des Stadtverbands ist das Vermögen dem Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen zu übereignen. Sollte diese politische Vereinigung nicht mehr bestehen, ist das Vermögen dem Bundesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu übereignen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am XXX beschlossen und trat mit der Veröffentlichung in Kraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:08:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.5: Satzung § 7 - § 8</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_5_Satzung__7_-__8-17057</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_5_Satzung__7_-__8-17057</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Der Stadtvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Stadtvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, der*/dem Schatzmeister*in, die den Geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie acht Beisitzer*innen. Mindestens ein Sprecher*innen-Platz muss an eine Frau oder TINO-Person vergeben werden. Mindestens sechs Plätze im Stadtvorstand müssen an Frauen und TINO-Personen vergeben werden. Hierbei dürfen mindestens zwei Mitglieder des Stadtvorstands zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bündnisgrüne Stadtratsfraktion Leipzig und die Grüne Jugend Leipzig kann mit je zwei Personen an den Sitzungen des Stadtvorstands teilnehmen. Diese Personen werden von der Bündnisgrünen Stadtratsfraktion beziehungsweise der Grünen Jugend Leipzig aus ihren Reihen gewählt und können sich im Verhinderungsfall vertreten lassen. Sie haben Rede- und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Stadtvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Mitglieder können diese im digitalen Mitgliederportal einsehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Stadtvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des Stadtvorstands sind gleichberechtigt. Jedoch hat die*/der Schatzmeister*in ein einmaliges Vetorecht in Beschlüssen, die die Finanzen des Stadtverbands über mehr als fünf Prozent des Gesamtjahreshaushalts belasten. Dieses Veto kann lediglich durch eine Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Stadtvorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitglieder des Stadtvorstands können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Beim Rücktritt einzelner Stadtvorstandsmitglieder finden innerhalb von sechs Monaten Nachwahlen statt. Gleiches trifft zu, wenn bei den Neuwahlen nicht alle Stadtvorstandspositionen besetzt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung, die von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit beschlossen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:07:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.4: Satzung § 6</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_4_Satzung__6-64229</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_4_Satzung__6-64229</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Mitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Stadtverbands. Für eine ganztägige Mitgliederversammlung kann auch die Bezeichnung „Stadtparteitag“ gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens dreimal jährlich statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch den Stadtvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf auf Beschluss des Stadtvorstands, auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Stadtverbands oder auf Beschluss einer ordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Frist von einer Woche einberufen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Stadtverbands anwesend sind. Versammlungen zur Aufstellung von Bewerber*innen für staatliche Wahlen sind beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder der im jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere das Kommunalwahlprogram, die Wahl von Delegierten für die Delegiertenversammlungen der Landes- und Bundesebene und die Kandidatenaufstellung für Kommunalwahlen. Sie wählt den Stadtvorstand, verabschiedet den Haushalt des Stadtverbands und beschließt alle außerordentlichen, nicht durch einen Haushaltsbeschluss gedeckten Ausgaben, die fünf Prozent des Gesamthaushalts übersteigen. Die Mitgliederversammlung entlastet den Stadtvorstand durch das Beschließen des Rechenschaftsberichts sowie des jeweiligen Jahresfinanzberichts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Über alle Mitgliederversammlungen ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, das vom Stadtvorstand zu bestätigen ist und in das jedes Mitglied im digitalen Mitgliederportal Einsicht nehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Die Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich und werden digital per Streaming übertragen. Der Stadtvorstand oder die Mitgliederversammlung können mit einfacher Mehrheit beschließen, die Öffentlichkeit für die gesamte Versammlung oder einzelne Tagesordnungspunkte auszuschließen. Der Stadtvorstand oder die Mitgliederversammlung können mit einfacher Mehrheit entscheiden, keine digitale Übertragung per Streaming für einzelne Mitgliederversammlungen oder einzelne Tagesordnungspunkte einer Mitgliederversammlung durchzuführen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:05:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.3: Satzung § 4 - § 5</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_3_Satzung_4_-_5-39965</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A1_3_Satzung_4_-_5-39965</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Trans*-, Inter- und nicht-binären Personen (TINO) in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig. Von dem Begriff „Frauen“ und der Kurzform „TINO“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren. Hierfür zu ergreifende Maßnahmen regelt das Frauen- und TINO-Statut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle durch den Stadtverband Leipzig, seine Arbeitsgemeinschaften oder Ortsgruppen zu wählenden Sprecher*innen, Gremien, Kandidat*innen und Delegiertengruppen sind mindestens zur Hälfte mit Frauenund TINO-Personen zu besetzen, wobei diesen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und TINO-Personen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauen- und TINO-Listen und -gremien sind möglich. Für die Wahl von Listenvorschlägen für Kommunalwahlen gelten gesonderte Bestimmungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Organisationsstruktur</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Organe des Stadtverbands sind die Mitgliederversammlung und der Stadtvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Bildung von Stadtteilgruppen und thematischen Arbeitsgemeinschaften wird durch den Stadtvorstand unterstützt. Ihre Aufgabe ist es, zur innerparteilichen politischen Willensbildung beizutragen und die politische Arbeit des Stadtverbands zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Über Anerkennung und Auflösung von Arbeitsgemeinschaften und Stadtteilgruppen entscheidet der Stadtvorstand. Voraussetzung für die Anerkennung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer Stadtteilgruppe ist die Benennung eines satzungskonformen zweiköpfigen Koordinator*innen-Teams durch die Arbeitsgruppe, welche gleichzeitig als Ansprechpartner*innen für den Stadtvorstand fungieren. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Stadtvorstands können mind. 20 Mitglieder des Stadtverbands Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Stadtvorstand kann die Auflösung einer Stadtteilgruppe oder einer Arbeitsgemeinschaft beschließen, wenn deren Arbeit eingestellt wurde.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:02:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.2: Satzung § 2 - § 3</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_2__Satzung_2_-_3-29557</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_2__Satzung_2_-_3-29557</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied kann werden, wer Satzung und Grundkonsens des Bundesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt, in keiner konkurrierenden Partei Mitglied ist, nicht Mitglied rechtsextremer Gruppierungen, Vereine oder Parteien ist oder war und einen schriftlichen Aufnahmeantrag einreicht. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtvorstand. Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich am Tag der Zustimmung des Stadtvorstands zur Mitgliedschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Eine Zurückweisung durch den Stadtvorstand ist der*/dem Bewerber*in gegenüber schriftlich zu begründen. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann die*/der Antragstellende Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die darauffolgende Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn über den Folgezeitraum von 6 Monaten unbegründet kein Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. In Ausnahmefällen entscheidet der Stadtvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Test-Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Stadtverband unterstützt und ermöglicht die Beteiligung von Test-Mitgliedern sowie Interessierten. Testmitglied kann werden, wer den Grundkonsens des Bundesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt, in keiner konkurrierenden Partei Mitglied ist, nicht Mitglied rechtsextremer Vereine oder Parteien ist oder war und einen schriftlichen Antrag auf Test-Mitgliedschaft einreicht. Für eine Test-Mitgliedschaft fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Sie endet automatisch nach sechs Monaten und kann nicht verlängert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Testmitglieder und Interessierte haben das Recht, sich an der politischen Meinungsbildung innerhalb des Stadtverbands zu beteiligen. Sie haben bei allen Themen Rederecht. Testmitglieder können auch an ausschließlich mitgliederöffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Über den Beginn der Testmitgliedschaft entscheidet der Stadtvorstand auf Antrag. Nach Beendigung der Test-Mitgliedschaft werden alle personenbezogenen Daten des Testmitglieds gelöscht, wenn keine Mitgliedschaft zustande kommt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:00:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.1: Satzung Präambel - § 1</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_1__Satzung_Praeambel_-__1_-29719</link>
                        <author>Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/A_1_1__Satzung_Praeambel_-__1_-29719</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband LEIPZIG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>S A T Z U N GSENTWURF</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig ist Teil der Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Stadtverband haben sich Menschen auf der Grundlage gemeinsamer Werte zusammengeschlossen: die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu bewahren, die demokratische Selbstorganisation der Gesellschaft in einer Kultur der Wertschätzung zu gestalten sowie ein solidarisches Teilen und Teilhaben zu pflegen. Im Bewusstsein darum, von Anfang an Bündnispartei in einem breiten Sinn gewesen zu sein, sowohl im Hinblick auf Bürgerinitiativen vor Ort als auch als Teil einer internationalen Bewegung für Bürger- und Menschenrechte, Umweltschutz und faires Wirtschaften, gilt es, die Arbeit innerhalb und außerhalb der Parlamente so zu verknüpfen, dass eine inklusive Gesellschaft mündiger Bürger*innen immer besser möglich wird. Basisdemokratische Verfahren und Konsenssuche in einem Klima des toleranten Dialogs machen dabei das Selbstverständnis des Stadtverbands aus. Dazu gehört als ein wesentliches Anliegen, aus einer feministischen Orientierung heraus die Gleichstellung von Frauen und TINO-Personen zu verwirklichen. Vielfalt und Pluralismus bilden die Grundlagen des politischen Handelns. Die Mitglieder treten gegen Gewalt und Militarismus, Demokratiefeindlichkeit, Rechtsextremismus und Totalitarismus, Menschenfeindlichkeit und Rassismus auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entstanden aus der DDR-Bürgerrechtsbewegung bleiben deren Forderungen und Ziele eine ständige Verpflichtung: für ein offenes Land mit freien Menschen einzustehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Name und Sitz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Stadtverband trägt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen, Stadtverband Leipzig. Die Kurzbezeichnung lautet Bündnisgrüne.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Sitz der Geschäftsstelle ist Leipzig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Stadtverband ist Teil des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 12:56:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1.13: Satzungsänderungsantrag an die Finanzordnung</title>
                        <link>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/Satzungsaenderungsantrag_an_die_Finanzordnung_III__Erstattungsordnung_-43069</link>
                        <author>Kreisvorstand Leipzig von Bündnis 90/Die GRÜNEN (Kreisvorstand)</author>
                        <guid>https://mv_20200330.antragsgruen.de/mv_20200716/Satzungsaenderungsantrag_an_die_Finanzordnung_III__Erstattungsordnung_-43069</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Satzungsänderungsantrag</strong><br><br>
an die Finanzordnung, III. Erstattungsordnung §24 Abrechnung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der/die Anspruchsberechtigte hat spätestens 2 Wochen nach Entstehung der Aufwendung schriftlich durch Abrechnung seinen Anspruch geltend zu machen. Später geltend gemachte Ansprüche werden nur nach Nachweis besonderer Gründe der/des Anspruchsberechtigten erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soll geändert werden in:<br><br>
Der/die Anspruchsberechtigte hat spätestens <strong>6 Wochen</strong> nach Entstehung der Aufwendung schriftlich durch Abrechnung seinen Anspruch geltend zu machen. Später geltend gemachte Ansprüche werden nur nach Nachweis besonderer Gründe der/des Anspruchsberechtigten erstattet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Abrechnungszeitraum von 2 Wochen ist sehr kurz und wird nur mäßig eingehalten. Der Vorstand muss demnach über verspätet eingegangene Abrechnungen entscheiden. Eine Verlängerung des Abrechnungszeitraums auf 6 Wochen entlastet den Vorstand und auch die Mitglieder, die eine Erstattung wünschen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2020 13:43:26 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>